vom 20.01.2015 11:35:00 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2015

1. Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zum Zwecke der Ausweisung eines Industriegebietes vom 08.12.14 wird hinsichtlich des Geltungsbereiches ergänzt. Der Geltungsbereich der FNP-Änderungsplanung umfasst nunmehr die Fl.Nrn. 982 (Teilfläche), 983 (Teilfläche), 984 (Teilfläche), 985 (Teilfläche), 986 (Teilfläche), 987 (Teilfläche), 988/2, 989 (Teilfläche) und 1004 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach. Der Marktgemeinderat billigte die vorliegende Vorentwurfsplanung zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 19.01.2015 und beauftragte die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB). Zudem billigte der Marktgemeinderat die vorliegende Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan „Untere Breite IX“ in der Fassung vom 19.01.2015 und beauftragte die Verwaltung ebenfalls, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist auch hier den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB).
 
2. Der Markt Burtenbach beteiligt sich im erforderlichen Umfang bei der Anschaffung und künftigen Unterhaltung der Ausstattung für die mobile Jugendverkehrsschule im nördlichen Landkreis Günzburg.
 
3. Der Markt Burtenbach hat den vorliegenden Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalverband Donau-Iller, 5. Teilfortschreibung, zur Kenntnis genommen. Eine darüber hinausgehende Stellungnahme wird nicht abgegeben.
 
4.1 Zur Errichtung von zwei Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 147/1 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Rummelsberger Diakonie e.V., Rummelsberg 2, 90592 Schwarzenbruck wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 
4.2 Zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 105 der Gemarkung Oberwaldbach mit zwei Einfamilienhäusern samt jeweiliger Doppelgarage; Antragsteller: Christian und Andreas Heiligmann, Lichtenaustraße 10, Oberwaldbach, kann das gemeindliche Einvernehmen nur dann erteilt werden, wenn beide Häuser über den bauplanungsrechtlichen Innenbereich (Rieder Straße) erschlossen werden.
 
5. Die teilweise Neuanschaffung bzw. Ergänzung von Vereinstrachten des Musikvereins Kemnat wird mit einem Betrag von 377,60 € bezuschusst.
 
6. Die Anschaffung von Kunststoffkränzen und Zubehör für den örtlichen Maibaum sowie der Kauf von Vereinsshirts der FFW Oberwaldbach wird mit einem Betrag von insgesamt 584,14 € bezuschusst.
 
7. Der Gemeinderat hat den Jahresbericht 2014 zur Entwicklung der Gemeindebücherei wohlwollend zur Kenntnis genommen und bedankt sich beim Büchereipersonal für die engagierte Arbeit.
 
8. Der Markt Burtenbach erhebt zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bei der Gasse“ des Marktes Neuburg für den Ortsteil Wattenweiler als Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen.